
Die Wurzelbehandlung (Endodontie)
Wann ist eine Wurzelbehandlung notwendig?
Zähne besitzen in ihrem Inneren lebendes Gewebe, die sogenannte
Pulpa, die einen Zahnnerv und Blutgefäße enthält. Der gesunde Zahnnerv ist
durch das Zahnbein (Dentin) und den darrüberliegenden Schmelzmantel vor
Bakterien geschützt. Erkrankt der Zahn an einer Karies, so können die
Bakterien bis zum Zahnnerv vordringen und somit eine Entzündung
verursachen, die häufig mit Schmerzen einhergeht. Es ist aber auch möglich,
dass die Entzündung und das Absterben des Nerven völlig beschwerdefrei
verläuft. Erfolgt nun keine Behandlung des erkrankten Zahnes, können die
Bakterien nach Zerstörung der gesamten Zahnpulpa ungehindert in den
Kieferknochen eindringen und dort ebenfalls eine chronische Entzündung
auslösen, die sich als Zyste oder Granulom auf dem Röntgenbild nachweisen
lässt. Die Wurzelkanalbehandlung hat nun den Zweck die Bakterien aus dem
Wurzelkanal zu entfernen um deren bis in den Kieferknochen zu verhindern
oder eine bereits bestehende Entzündung des Kieferknochens an der
Wurzelspitze zur Ausheilung zu bringen. War eine früher durchgeführte
Wurzelkanalbehandlung nicht erfolgreich, so kann es gelegentlich auch
notwendig sein, eine alte, schlechte oder ungenügende Wurzelkanalfüllung zu
erneuern. Solche Zähne sind häufig klinisch symptomlos, das heißt noch
beschwerdefrei und werden eher bei routinemäßigen Röntgenaufnahmen
zufällig entdeckt.

Wie wird eine Wurzelbehandlung durchgeführt?
- Zunächst muss eine Röntgenaufnahme des betreffenden Zahnes angefertigt werden, um festzustellen, ob eine Wurzelkanalbehandlung überhaupt durchführbar ist.
- Nachdem der Zahn „aufgebohrt“ wurde, wird der entzündete oder abgestorbene Nerv aus dem Zahninneren entfernt. In der Regel wird der Zahn vorher betäubt. Eine Wurzelkanalbehandlung ist daher normalerweise nicht schmerzhaft, außer vielleicht bei extremen Entzündungen.
- Die Wurzelkanäle werden nun bis zur Wurzelspitze mit zierlichen, biegsamen Instrumenten gesäubert und erweitert und anhand von Röntgenaufnahmen deren Sitz und Lage im Kanal sowie die Gesamtlänge des Zahnes bestimmt.
- Da trotz gründlicher Säuberung in den Kanälen noch lebende Bakterien verbleiben können, kann ein antibakteriell wirksames Medikament in die Wurzelkanäle eingerührt werden. Dieses Mittel verbleibt mit einer provisorischen Füllung verschlossen bis zum nächsten Termin im Wurzelkanal.
- Bei der abschließenden Sitzung werden die erweiterten und gesäuberten Wurzelkanäle mit einem zementähnlichen Material sowie mit Guttaperchastiften gefüllt. Durch eine erneute Röntgenaufnahme wird nun noch einmal die Dichtigkeit und Länge der erfolgten Wurzelkanalfüllung kontrolliert.
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Wurzelbehandlungen erfordern vom Behandler ein hohes Maß an Feingefühl und Geduld. Die Therapie kann sich unter Umständen über mehrere Termine erstrecken, besonders dann, wenn es sich um stark gebogene oder enge Wurzelkanäle handelt. In etwa zwanzig bis dreißig Prozent der Behandlungen muss mit einem Misserfolg gerechnet werden:
- die Behandlung beginnt zu spät, der Zahn muss doch entfernt werden.
- Ab und zu treten während oder nach der Behandlung Beschwerden im Bereich des betroffenen Zahnes auf, die von Entzündungen aus dem die Wurzel umgebenden Gewebe herrühren und einer zusätzlichen Medikation zur Unterstützung des Heilungsprozesses bedürfen. Das den Zahn bedeckende Zahnfleisch kann dabei geschwollen sein.
- Ein seitliches Austreten aus dem Wurzelkanal bei dem Versuch der vollständigen Aufbereitung (Perforation) führt zu einem Misserfolg, der Zahn muss entfernt werden.
- Der Bruch eines der feinen Instrumente im Wurzelkanal führt ebenfalls zu weiter-gehende Kontrollen und/oder der chirurgischen Entfernung des Instruments.
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Photodynamische Therapie
Ein großes Problem bei der Wurzelbehandlung ist, dass es mit den bisherigen Verfahren nur sehr schwer gelingt, die entzündungsverursachenden Bakterien im stark verzweigten Wurzelkanalsystem zu entfernen – mit dem Resultat, dass es trotz aller (auch unvermeidbar schmerzhaften!) Bemühungen letztendlich zum Zahnverlust kommen kann.
Der möglichst langfristige Erhalt der eigenen Zähne ist in der Zahnmedizin ein sehr wichtiges Ziel – er ist entscheidend für Ihre Gesundheit und für Ihr Wohlbefinden!
Um die Erfolgswahrscheinlichkeit dieser Massnahme zu erhöhen ist es empfehlenswert, zur Desinfektion des Wurzelkanals zusätzlich die antimikrobielle photodynamische Therapie einzusetzen, ein innovatives Therapieverfahren zur Bakterienbekämpfung mit modernster Lasertechnologie.
Die wesentlichsten Vorteile gegenüber dem Standardverfahren:
- Deutlich höhere Erfolgswahrscheinlichkeit der Wurzelbehandlung und damit des Zahnerhalts!
- Deutlich kürzere Behandlungszeiten!
- Deutliche Schmerzreduktion!
So funktioniert die Therapie:
Die antimikrobielle photodynamische Therapie ist eine schonende und schmerzfreie Behandlungsmethode ohne Nebenwirkungen.
Zusätzlich zur Entfernung der Nervengewebes und dem Erweitern der Wurzelkanäle wird eine blaue Farblösung in die Wurzelkanäle appliziert. Diese Lösung ist ein sogenannter Photosensitizer, das heißt ein Farbstoff, der auf Laserlicht einer bestimmten Wellenlänge reagiert. Die Farbstoffmoleküle heften sich an die Bakterienmembran, sodass die Bakterien angefärbt werden. Schließlich erfolgt die Belichtung mit einem sanften Therapielaser. Durch das Laserlicht kommt es zur Bildung von aktivem Sauerstoff, der die Bakterienmembran schädigt und so die Bakterien zerstört. Im Anschluss daran werden die Wurzelkanäle gefüllt und der Zahn versorgt.
Patienteninfo-Endo_definitiv.pdf
Private Behandlung
Die Wurzelbehandlung macht in der Regel bei geradem Verlauf der Wurzelkanäle keine besonderen Schwierigkeiten. Dies trifft für Schneidezähne und angrenzende Vorbackenzähne zu. Backenzähne jedoch weisen in der Regel enge und gekrümmte Kanäle auf, deren Behandlung sehr viel Zeit in Anspruch nimmt und für eine erfolgreiche Therapie Spezialinstrumente erfordert. Diese Instrumente und Geräte helfen ebenfalls die Gefahr eines Misserfolges deutlich zu reduzieren. Die Krankenkassen erstatten für eine Wurzelbehandlung jedoch lediglich eine "ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche" Behandlung. Bei unsicherer Prognose des betreffenden Zahnes ist nach Kassenrichtlinien die Entfernung des Zahnes angezeigt. Der Versuch, den Zahn mit modernen Therapiemethoden zu erhalten, muss daher vom Patienten privat getragen werden. Eine solche Privatbehandlung sieht konkret folgendermaßen aus.