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![]() Die Wurzelbehandlung (Endodontie) Wann ist eine Wurzelbehandlung notwendig?Zähne besitzen in ihrem Inneren lebendes Gewebe, die sogenannte Pulpa, die einen Zahnnerv und Blutgefäße enthält. Der gesunde Zahnnerv ist durch das Zahnbein (Dentin) und den darrüberliegenden Schmelzmantel vor Bakterien geschützt. Erkrankt der Zahn an einer Karies, so können die Bakterien bis zum Zahnnerv vordringen und somit eine Entzündung verursachen, die häufig mit Schmerzen einhergeht. Es ist aber auch möglich, dass die Entzündung und das Absterben des Nerven völlig beschwerdefrei verläuft. Erfolgt nun keine Behandlung des erkrankten Zahnes, können die Bakterien nach Zerstörung der gesamten Zahnpulpa ungehindert in den Kieferknochen eindringen und dort ebenfalls eine chronische Entzündung auslösen, die sich als Zyste oder Granulom auf dem Röntgenbild nachweisen lässt. Die Wurzelkanalbehandlung hat nun den Zweck die Bakterien aus dem Wurzelkanal zu entfernen um deren bis in den Kieferknochen zu verhindern oder eine bereits bestehende Entzündung des Kieferknochens an der Wurzelspitze zur Ausheilung zu bringen. War eine früher durchgeführte Wurzelkanalbehandlung nicht erfolgreich, so kann es gelegentlich auch notwendig sein, eine alte, schlechte oder ungenügende Wurzelkanalfüllung zu erneuern. Solche Zähne sind häufig klinisch symptomlos, das heißt noch beschwerdefrei und werden eher bei routinemäßigen Röntgenaufnahmen zufällig entdeckt. ![]() Wie wird eine Wurzelbehandlung durchgeführt?
Wurzelbehandlungen erfordern vom Behandler ein hohes Maß an Feingefühl und Geduld. Die Therapie kann sich unter Umständen über mehrere Termine erstrecken, besonders dann, wenn es sich um stark gebogene oder enge Wurzelkanäle handelt. In etwa zwanzig bis dreißig Prozent der Behandlungen muss mit einem Misserfolg gerechnet werden:
Private BehandlungDie Wurzelbehandlung macht in der Regel bei geradem Verlauf der Wurzelkanäle keine besonderen Schwierigkeiten. Dies trifft für Schneidezähne und angrenzende Vorbackenzähne zu. Backenzähne jedoch weisen in der Regel enge und gekrümmte Kanäle auf, deren Behandlung sehr viel Zeit in Anspruch nimmt und für eine erfolgreiche Therapie Spezialinstrumente erfordert. Diese Instrumente und Geräte helfen ebenfalls die Gefahr eines Misserfolges deutlich zu reduzieren. Die Krankenkassen erstatten für eine Wurzelbehandlung jedoch lediglich eine "ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche" Behandlung. Bei unsicherer Prognose des betreffenden Zahnes ist nach Kassenrichtlinien die Entfernung des Zahnes angezeigt. Der Versuch, den Zahn mit modernen Therapiemethoden zu erhalten, muss daher vom Patienten privat getragen werden. Eine solche Privatbehandlung sieht konkret folgendermaßen aus. 1. Aufbereitung der Wurzelkanäle mit hochflexiblen und bruchreduzierten Feilen. Vorteil: Vermeidung von Perforationen und Instrumentenfrakturen. 2. Längenbestimmung der Wurzel durch Endometrie d.h. nicht mittels eines Röntgenbildes, sondern durch mehrmalige elektrische Widerstandsmessungen. Vorteil: weniger Strahlenbelastung und viel genauere Messergebnisse. Beseitigung der im Wurzelkanal vorhandenen Bakterien mittels eines Lasers anstelle einer Spüllösung oder eines Medikamentes. Vorteil: Keimverarmung in wesentlich tiefere Zahnschichten. Diese modernen Therapiemaßnahmen verhelfen in der Regel den Erhalt des Zahnes zu sichern, obgleich ein Restrisiko bei schweren Entzündungen bleibt. Ihr Praxisteam Dr. Gustmann |
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